22.02.2021 // Bis zu 1,5 Mio. Euro pro Monat
Luftreiniger werden zu 100 % finanziell gefördert!
Gastronomen und Hoteliers, Club-Betreiber und Event-Veranstalter, Fitness-Clubs und Reha-Zentren, Einzelhandel und Frisöre und viele Unternehmen mehr können jetzt erhebliche staatliche Zuschüsse für Luftreiniger nutzen.
Die Bundesregierung und auch die Regierungen der Länder haben die Wirksamkeit von hochwertigen Luftreinigern zum Schutz von COVID-19 erkannt und fördern nun, neben Schulen und Kitas, auch den Einsatz zum Schutz von Mitarbeitern, Kunden, Patienten und Besuchern in der Wirtschaft und im Gesundheitswesen.
Was wird gefördert?
Bundesweite Förderung
Im Rahmen der Überbrückungshilfe III werden die Anschaffungskosten für Luftreiniger zu 100 % und bis zu 1,5 Mio Euro pro Monat staatlich gefördert. Die Förderung gilt zunächst bis zum Juni 2021. Eine Verlängerung bis Jahresende ist im Gespräch.
Gefördert wird gem. FAQ Punkt 2.4, Nummer 16 (Ausgaben für Hygienemaßnahmen).
Die Beantragung erfolgt über den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, der auch weitere Informationen über die Voraussetzungen der Förderung geben kann.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-iii.html
Stand: 16.04.2021
Besondere Fördermaßnahmen für Gastromiebetriebe in Niedersachsen
Das Land Niedersachen untersützt das Gaststättengewerbe im Rahmen seines Corona-Sonderprogramms mit 25 Mio. Euro in der Anschaffung von Investitionsgütern, welche einen Bezug zu Covid-19 haben und unter anderem für Modernisierungsmaßnahmen benötigt werden. Hierzu zählen auch Investitionen in Lüftungskonzepte, wie HEPAX Luftreiniger.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: https://www.nbank.de/Unternehmen/Existenzgründung/Niedrigschwellige-Investitionsförderung-für-das-Gaststättengewerbe/index.jsp
Beratung und Unterstützung
Wir unterstützen Sie dabei mit einer fachgerechten Beratung von Ort, analysieren exakt Ihre Raumsituation und empfehlen Ihnen die optimale Luftreinigungslösung.
Nachweise für Behörden
Auf Wunsch erstellen wir für Sie eine computerbasierte Strömungssimulation, die Sie für Nachweise gegenüber den Behörden verwenden können. Darüber hinaus sind die HEPAX-Filter zertifiziert nach EN 1822 und die antivirale Wirkung unseres UV-C Systems ist als einziges auf dem Markt nachweislich wissenschaftlich getestet.